Sie möchten sich als SteuerberaterIn, RechtsanwältIn oder BAFA-gelistete UnternehmensberaterIn kostenfrei listen lassen oder haben Fragen zum Verfahren?

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Fragen und Onboarding



Ramona Lehmann

BVMW e.V.
Potsdamer Straße 7
10785 Berlin

Telefon: +49 30 533206-188
E-Mail: beratungsnetzwerk@bvmw.de

Sie bieten qualitativ hochwertige Unternehmensberatung an, treffen klar messbare Zielvereinbarungen und lassen sich gerne an den erzielten Ergebnissen messen?

Lassen Sie uns gerne telefonieren, das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Zertifizierungen



Nick Martin Willer

BVMW e.V.
Potsdamer Straße 7
10785 Berlin

Telefon: +49 173 86 75 829
E-Mail: nick.willer@bvmw.de


    Durch Absenden der Kontaktanfrage bestätige ich, dass ich die Datenschutzbestimmungen des BVMW gelesen habe und akzeptiere.

    Die wichtigsten Informationen zu unserem Beratungsnetzwerk
    und dem Zertifizierungsverfahren im Überblick

    Allgemein

    • Bekomme ich über das Beratungsnetzwerk Mittelstand Aufträge?

      Im Prinzip ja, so ist es von uns gedacht und gewünscht. Nach erfolgter Zertifizierung können Sie Ihr Profil auf unserer Webseite hochladen und dort von Beratung suchenden Unternehmen gefunden werden. Inwieweit das Programm von den Unternehmen genutzt wird und ob diese Ihr Profil passend finden, können wir natürlich letztendlich nicht beeinflussen. Wir können also keine Aufträge garantieren, geben Ihnen aber die Möglichkeit, sich zu diesem Zweck bei uns zu präsentieren.

    • Was sind die Vorrausetzungen um in das Beratungsnetzwerk Mittelstand aufgenommen zu werden?

      • Sie müssen BVMW-Mitglied sein.

      Gültig für UnternehmensberaterInnen:

      • Ihre Beratung ist als „BVMW-geprüfte Beratung für mittelständische Unternehmen“ zertifiziert oder Sie sind beim BAFA für das Programm „Förderung unternehmerischen Know Hows“ zugelassen.

      Gültig für AnwältInnen, PatentanwältInnen  und SteuerberaterInnen:

      • Sie sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), bei der Patentanwaltskammer oder der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) registriert.

    Profil

    • Wo kann ich mein Beratungsprofil nach bestandener Zertifizierung veröffentlichen?

      Ihr Beratungsprofil können Sie nach bestandener Zertifizierung auf dieser Website veröffentlichen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie nach bestandener Zertifizierung.

    • Wie lege ich ein Profil an?

      • Registrieren Sie sich zunächst hier https://www.beratungsnetzwerkmittelstand.de/registrierung/.
      • Geben Sie Ihre BVMW-Mitgliedsnummer ein und wählen Sie ein Passwort.
      • Danach werden Sie automatisch zu der Eingabemaske weitergeleitet, in dem Sie Ihr persönliches Profil (Neues Beratungsprofil hinzufügen) anlegen können.

      Gültig für AnwältInnen, PatentanwältInnen und SteuerberaterInnen:

      • Bitte weisen Sie hier Ihre Registrierung in der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) oder der Patentanwaltskammer oder Bundessteuerberaterkammer (BStBK) nach.

      Gültig für BAFA-zugelassene BeraterInnen:

      Funktionsleiste mit BAFA-Logo
      Mandant#(Nr): (Name)
      Status: Gelistet

      Eine Vorlage des entsprechenden Fotos finden Sie hier:

    • Ab wann ist mein Profil sichtbar?

      Nach Ihrer Profileingabe erfolgt unsererseits eine letzte Prüfung und Freigabe. Danach ist Ihr Profil im Beratungsnetzwerk für jedes Unternehmen sichtbar und zu finden.

    • Können mehrere Profile angelegt werden?

      Nein, je Mitgliedsnummer kann nur ein Profil angelegt werden.

    Zertifizierung

    • Kann ich mich auch als Beratungsunternehmen zertifizieren lassen?

      Eine Zertifizierung als Beratungsunternehmen ist möglich. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Das Unternehmen muss mehrere Beratende beschäftigen, die nach den gleichen Qualitätsprinzipien arbeiten oder glaubhaft machen, dass zukünftige MitarbeiterInnen dieses tun werden. Bei Kompetenzteams mit unterschiedlichen Beratungsthemen muss glaubhaft gemacht werden, dass einheitliche Qualitätskriterien bestehen, die regelmäßig kontrolliert und eingehalten werden.

      Die Zertifizierung erfolgt dann mit einer/einem Senior-Beratenden, der/die im Zertifizierungsverfahren das ganze Unternehmen vertritt.

      Werden die genannten Kriterien nicht erfüllt, kann nur eine Zertifizierung als Person erfolgen.

    • Welche Unterlagen sind im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens einzureichen?

      Keine! Wir verzichten ganz bewusst auf alles Schriftliche und fokussieren uns im persönlichen Dialog ganz auf konkrete Fallbeispiele aus ihrer Beratungspraxis. Das gibt uns die Möglichkeit, genauer nachzufragen, was noch etwas unklar ist und im Dialog nach Lösungswegen zu suchen. Weiterhin wird so ermöglicht, schnell und effizient mit Beratenden umzugehen, deren Beratungsqualität offensichtlich ist und die diese den Zertifizierungskriterien entsprechend klar darstellen können.

    • Wann ist die Zertifizierung zu bezahlen und was passiert, wenn ich nicht bestehe?

      Die Zertifizierung ist nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens zu bezahlen. Sie erhalten nach Zahlungseingang umgehend das Onlinesiegel und anschließend auf dem Postweg das gedruckte Zertifikat. Sollten Sie nicht bestehen, reduzieren sich die Gebühren um die Hälfte, also auf 300,- Euro (zzgl. MwSt.).

    • Was ist nach der Zertifizierung von mir noch zu erbringen?

      Nicht viel! Weitere Kosten fallen im Rahmen der Zertifizierung nicht an, außer den monatlichen Mitgliedsbeiträgen des BVMW natürlich, die alle Mitglieder zahlen. Aktuell ist das auch schon alles. Geplant ist perspektivisch, einmal pro Kalenderjahr eine aktuelle Kundenreferenz von Ihnen auf der Website BeratungsnetzwerkMittelstand.de zu veröffentlichen und darüber einen fortfolgenden Qualitätsnachweis zu erbringen. Dies ist im Übrigen auch von Interesse, um Ihr Profil für potentielle Kunden interessanter zu gestalten. Unser Netzwerk ist Ihr Aushängeschild.

    • Werden Zertifikate von anderen Verbänden anerkannt?

      Nein, wir prüfen die Qualität der Beratenden nach unserem ganz eigenen Verfahren. Allerdings müssen Sie bei anderen Verbänden häufig eine wiederkehrende kostenpflichtige Rezertifizierung durchlaufen. Die entfällt bei uns. Sie zahlen einmalig 600,- Euro (zzgl. MwSt.) und haben ab dann keine weiteren Kosten für die Zertifizierung.

    • Was passiert, wenn ich aus dem BVMW austrete, mit meinem Zertifikat?

      Wie bei anderen Beratungsverbänden auch, verliert das Zertifikat bei Austritt aus dem Verband seine Gültigkeit.

    • Kann mir das Zertifikat im Nachhinein aberkannt werden?

      In bestimmten Fällen schon. Sollten sich Unternehmen, die Sie beraten, bei uns über Sie beschweren, müssen wir dem natürlich nachgehen. Gleiches gilt bei mehrfach negativen Bewertungen. In schweren Fällen kann, das nach sorgfältiger Prüfung auch dazu führen, dass wir Ihnen das Zertifikat wieder aberkennen müssen. Wir gehen aber davon aus, dass Sie sorgfältig arbeiten und dass dieser Fall nicht eintritt.

    • Sie haben noch weitere Fragen zur Zertifizierung?

      Gerne beantworten wir Fragen zur Zertifizierung auch telefonisch oder per Mail:

      Nick Willer
      Mobil: +49 173 8675829
      E-Mail: nick.willer@bvmw.de

    BAFA

    • Bin ich mit dem Zertifikat automatisch beim BAFA zugelassen?

      Nein. Das Zertifikat dient im Rahmen der Zulassung als anerkannter Qualitätsnachweis, der sonst recht aufwändig sein kann. Es sind aber weitere Kriterien zu erfüllen, zum Beispiel, dass Sie mehr als 50 Prozent Ihres Einkommens durch Ihre Beratungstätigkeit erwirtschaften müssen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich beim BAFA direkt:
      Weitere Informationen finden Sie hier.

    • Was sind die Zulassungsvoraussetzungen und wie meldet mann sich dafür an?

      Alle diesbezüglichen Informationen sind in diesem PDF zusammengefasst.

      Es wurde im Wesentlichen von Ingo Lothar Haase, einem ehemaligen Mitarbeiter des BAFA, erstellt.

    • Was sind die Vorteile der BAFA-Beratungsförderung?

      Das BAFA bezuschusst Beratungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu allen Fragen der Unternehmensführung, je nach Region und Art der Beratung, mit bis zu 90 Prozent bei Beratungshonoraren bis 4.000 Euro – sofern die Beratenden eine BAFA-Zulassung vorweisen können. Förderziel ist dabei die Steigerung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von KMU, um Arbeitsplätze zu sichern. Die Zulassung beim BAFA stellt somit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil für die Beratenden dar.

    • Wovon hängt die Förderung der Beratungshonorare durch das BAFA ab und wer kann sie bekommen?

      Sie müssen als Beratende beim BAFA zugelassen sein. Das zu beratende Unternehmen muss die KMU-Kriterien erfüllen. Einige wenige Unternehmen wie zum Beispiel diejenigen, die selbst beratend tätig sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region des Geschäftssitzes und liegt in der Regel zwischen 50 Prozent (alte Bundesländer und Berlin) und 80 Prozent (neue Bundesländer). 
      Genauere verbindliche Informationen erhalten Sie hier.

    UnternehmensberaterInnen

    Als BVMW-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, sich auf dieser Website ein Profil anzulegen und von Unternehmen gefunden zu werden, die Beratung suchen.

    Dazu müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen: Ihre Beratung ist als „BVMW-geprüfte Beratung für mittelständische Unternehmen“ zertifiziert oder Sie sind beim BAFA für das Programm „Förderung unternehmerischen Know Hows“ zugelassen.

    Erfüllen Sie keine der beiden Voraussetzungen, ist eine Veröffentlichung eines Beratungsprofils auf dieser Website nicht möglich. Wir empfehlen allen renommierten UnternehmensberaterInnen mit hoher Beratungsqualität, sich vom BVMW zertifizieren zu lassen. So können Sie die Qualität Ihrer Beratung nachweisen und geben beratungssuchenden Unternehmen eine Orientierungshilfe.

    • Vorteile der BVMW-zertifizierten Beratung

      Lassen Sie ihre Beratung als „BVMW-geprüfte Beratung für mittelständische Unternehmen“ zertifizieren und werden Sie dadurch Teil des „Beratungsnetzwerk Mittelstand“.

      Ihre Vorteile:

      • Erhalten Sie Zugang zu dem fachübergreifenden Expertenpool des Mittelstand BVMW und tauschen Sie sich mit den Besten aus
      • Werden Sie Mitglied im weltweit einzigen Beratungsnetzwerk, in dessen Verband es weitaus mehr potentielle Kunden als BeraterInnen gibt
      • Schaffen Sie Vertrauen mit unserem Onlinesiegel und dem Zertifikat in Ihrer Außendarstellung
      • Veröffentlichen Sie Ihr persönliches Beratungsprofil im Beratungsnetzwerk Mittelstand und werden Sie von mittelständischen Unternehmen gefunden
      • Nutzen Sie die Zertifizierung als Qualitätsnachweis bei der Beantragung der Zulassung beim BAFA für das Programm "Förderung unternehmerischen Know Hows" und geben Sie Ihren Kunden die Möglichkeit, Ihre Beratungshonorare fördern zu lassen.
      • Das Zertifikat ist innerhalb der Mitgliedschaft unbefristet gültig, es fallen keine weiteren Kosten für Rezertifizierungen an
      • Die Kosten für die Mitgliedschaft und die Zertifizierung liegen deutlich unter den Kosten bei vergleichbaren Mittelstandsberatungsnetzwerken, die zudem meist kostenpflichtige Rezertifizierungen durchführen

      Ihr Profil mit BVMW-zertifizierter Beratung hat folgende Vorteile:

      • optisch hervorgehoben (goldener Balken „BVMW-zertifiziert“)
      • wird in der Suche über dem von vergleichbaren nicht BVMW-zertifizierten Beratungsangeboten angezeigt
      • Sie können mehr als drei Beratungsthemen angeben
    • Kriterien für die Beratungszertifizierung

      Die BVMW-Beratungszertifizierung bescheinigt, dass ihre Beratung für die Unternehmensberatung von mittelständischen Unternehmen besonders geeignet ist.

      Das Verfahren ist dabei zwei zentralen Anforderungen verpflichtet:

      Durch die Anerkennung des Verfahrens als Qualitätsnachweis durch das BAFA sind die entsprechenden Kriterien zu prüfen und seitens der Beratenden einzuhalten.

      Weiterhin wird geprüft, inwieweit die Art der Beratung praxistauglich und auf die besonderen Gegebenheiten von mittelständischen Unternehmen abgestimmt ist.

      Kern der Zertifizierung ist das persönliche Interview bezüglich eines konkreten Beratungsfalls, bei dem die unten aufgeführten Kriterien eingehend geprüft werden.

      Daraus folgt, dass eine BAFA-Zulassung nicht zwangsläufig eine BVMW-Zertifizierung nach sich zieht und auch Zertifizierungen die vorwiegend auf der Erfüllung formaler Kriterien basieren, nicht automatisch anerkannt werden können.

      Aus den oben genannten Anforderungen leiten sich folgende Kriterien für die Zertifizierung ab:

      1. Die Beratenden sind als UnternehmensberaterInnen tätig. UnternehmensberaterInnen führen im Bezug auf ein bestimmtes Anliegen oder Problem des Kunden eine Analyse durch und sprechen dann klare, auf die Gegebenheiten des Unternehmens abgestimmte Handlungsempfehlungen aus. Diese Empfehlungen werden nach der Durchführung im Bezug auf das eingangs ermittelte erwünschte Ergebnis geprüft. Die Beratung folgt, vereinfacht gesagt, dem Muster Soll-Ist-Maßnahme-Messen.
      2.  Beratung ist abzugrenzen von Coaching, Training, Schulungen und ausführenden Tätigkeiten wie beispielsweise der Erstellung einer Website oder der Einrichtung von Software.
      3. Eine Kombination mit unter Ziffer 2. genannten (Tätigkeiten) und auch ausführenden Tätigkeiten ist zulässig, insofern sich ein ausreichend relevanter Anteil klar abgrenzen lässt, der den Kriterien einer reinen Unternehmensberatung im oben beschriebenen Sinne entspricht und der nicht zwangsläufig zu einer weiterführenden Dienstleistung des Beratungsunternehmens führt.
      4. Beratungen, die immer in Bezug auf eine ausführende Folgeleistung der Beratenden erfolgen, sind keine Beratungen im oben beschriebenen Sinne, sondern beratender Verkauf. Eine Möglichkeit, das abzugrenzen, ist zu ermitteln, ob eine anbieterneutrale Beratung stattfindet. Das heißt, ob die Ergebnisse der Beratung auch unabhängig genutzt werden können. Es kann beispielsweise im Rahmen einer Beratung erarbeitet werden, welche Anforderungen eine Software erfüllen muss. Führt das immer zum Kauf der von den Beratenden vertretenen Software, handelt es sich um beratenden Verkauf und ist nicht durch das vom BVMW angebotene Verfahren zertifizierbar. Können die beratenen Unternehmen mit dem Ergebnis selbst am Markt suchen, welche Anbieter den Kriterien entsprechen oder werden sie beim Vergleich von Anbietern begleitet, mit denen die Beratenden keine Provisionsvereinbarung haben, ist eine Beratung im oben beschriebenen Sinne gegeben, die damit auch zertifizierbar ist.
      5. Die Beratenden haben Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Das heißt, sie müssen bereits Beratungen von mittelständischen Unternehmen selbstständig, vollständig und erfolgreich durchgeführt haben. In Ausnahmefällen ist eine Zertifizierung auch möglich, wenn die beratende Tätigkeit bisher im Rahmen einer Festanstellung ausgeführt wurde. Entscheidend dabei ist, inwieweit sich die Erfahrungen im Rahmen der Festanstellung auf die jetzt geplante Beratung übertragen lassen. Wer beispielsweise in einem Unternehmen Projekte beratend begleitet hat, kann ggf. zertifiziert werden.
      6. Die Eignung der Beratenden wird vor allem daran gemessen, inwiefern ihre Handlungsempfehlungen genau auf die Aufgabenstellung und die Gegebenheiten in dem jeweiligen Unternehmen angepasst sind. Weiterhin ist es essenziell, dass die Beratenden prüfen, ob ihre Handlungsempfehlungen zu den gewünschten, im Rahmen der Auftragsklärung erarbeiteten Ergebnissen geführt haben.
      7. Eine Zertifizierung erfolgt, wenn die Beratenden die oben genannten Kriterien erfüllen. Bei nicht signifikanten Abweichungen kann unter Auflage eine Zertifizierung erteilt werden, insofern die Beratenden glaubhaft machen, dass sie die Mängel erkannt haben und in der Lage sind, diese zukünftig abzustellen.
      8. Eine Zertifizierung als Beratungsunternehmen ist möglich. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Das Unternehmen muss mehrere Beratende beschäftigen, die nach den gleichen Qualitätsprinzipien arbeiten oder glaubhaft machen, dass zukünftige MitarbeiterInnen dieses tun werden. Bei Kompetenzteams mit unterschiedlichen Beratungsthemen muss glaubhaft gemacht werden, dass einheitliche Qualitätskriterien bestehen, die regelmäßig kontrolliert und eingehalten werden. Die Zertifizierung erfolgt dann mit einer/einem Senior-Beratenden, der/die im Zertifizierungsverfahren das ganze Unternehmen vertritt. Werden die genannten Kriterien nicht erfüllt, kann nur eine Zertifizierung als Person erfolgen.

      9. Die Zertifizierung ist stets widerruflich, wenn es zu glaubhaften Beschwerden von Kunden der Beratenden kommt oder der Ruf unseres Beratungsnetzwerks in anderer Weise durch die Beratenden schwerwiegend geschädigt wird. Einem Widerruf der Zertifizierung geht in jedem Fall eine eingehende Prüfung der Sachverhalte voraus.
    • Ablauf der Zertifizierung

      Wesentliche Zielsetzung des Zertifizierungsprozesses ist es, die fachliche Qualifikation der Beratenden zu prüfen und sicherzustellen, dass diese ausreichend mit den Vorgängen und Gegebenheiten in mittelständischen Unternehmen vertraut sind.

      Grundvoraussetzung ist natürlich, dass Sie Mitglied des Mittelstand BVMW sind. Dann klären wir mit Ihnen in einem kurzen, telefonischen Vorgespräch, ob Sie generell für die Zertifizierung in Frage kommen, geben Ihnen eine sehr genaue Einschätzung ob Sie diese voraussichtlich bestehen werden und beantworten alle offenen Fragen. Sollten Sie noch kein Mitglied sein, führen wir das Vorgespräch gerne kostenfrei und unverbindlich mit Ihnen durch und Sie können danach in Ruhe überlegen, ob Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden.

      Der entscheidende Teil des Zertifizierungsverfahrens ist das persönliche Gespräch natürlich online, per Zoomcall. In diesem wollen wir Sie und Ihre Arbeit, anhand von konkreten Fallbeispielen aus Ihrer aktuellen bisherigen Beratungspraxis, etwas genauer kennenlernen und feststellen, wie Sie die Qualität Ihrer Beratungen sicherstellen. Vorab ist ein Fragebogen auszufüllen, der sich an den Leitlinien des BAFA orientiert. Dieser Fragebogen dient zur Selbstreflexion und als Vorbereitung für Sie und für uns. Über die letztendliche Zertifizierung entscheidet das Gesamtbild im persönlichen Gespräch.

      Verläuft das Gespräch zufriedenstellend, erhalten Sie als Beratende das Zertifikat „BVMW-geprüfte Beratung für mittelständische Unternehmen“ und werden damit im Beratungsnetzwerk Mittelstand aufgenommen, in dem Sie von Mitgliedsunternehmen, die Beratung suchen, gefunden werden können. Darüber hinaus kann das Zertifikat genutzt werden, um sich beim BAFA listen zu lassen und die entsprechenden Fördervorteile bezüglich Ihrer Beratungshonorare für Ihre KundInnen zugänglich zu machen.

    • Preise für den Zertifizierungsprozess

      Die Zertifizierung „BVMW-geprüfte Beratung für mittelständische Unternehmen“ kostet eine Gebühr von 600,- Euro zzgl. MwSt. Falls im Zertifizierungsverfahren maßgebliche Bedingungen nicht erfüllt werden und daher eine Ausstellung des Zertifikats nicht erfolgt, wird lediglich die Hälfte der Gebühr fällig (300,- Euro zzgl. MwSt).

      Die Beratenden verpflichten sich den Fragebogen, der direkt nach Eingang dieses Vertrags als PDF zugesandt wird und Bestandteil des Zertifizierungsverfahrens ist, spätestens 4 Wochen nach Zustellung vollständig ausgefüllt per Mail zurückzusenden und daraufhin innerhalb von 2 Wochen einen Termin für das abschließende Zertifzierungsgespräch zu vereinbaren, das innerhalb von insgesamt 3 Monaten nach Abschluss dieses Vertrages zu absolvieren ist. Bei Nichteinhaltung einer oder mehrerer dieser Fristen, insbesondere der Letztgenannten, wird die Zertifizierung als nicht bestanden gewertet und es wird wie oben beschrieben die Hälfte der Gebühr fällig.

      Die Rechnung wird nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens gestellt und die Summe ist gemäß der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.

      Bitte beachten sie, dass das Zertifikat erst nach Zahlungseingang ausgestellt wird.

      Das Zertifikat ist innerhalb der Mitgliedschaft unbefristet gültig. Es fallen keine weiteren Kosten für Rezertifizierungen an.

      Werden Sie jetzt Teil des Beratungsnetzwerks Mittelstand und melden Sie sich zur Zertifizierung „BVMW-geprüfte Beratung für mittelständische Unternehmen“ an.

    AnwältInnen | SteuerberaterInnen

    Durch Ihre BVMW-Mitgliedschaft und die Erfüllung der staatlich festgelegten Zulassungsrichtlinien sind Sie bereits für die Aufnahme in das Beratungsnetzwerk Mittelstand qualifiziert. Ein gesondertes Qualitätssicherungsverfahren ist daher nicht erforderlich.

    Sind Sie eigentlich schon BVMW-Mitglied?

    Der BVMW ist die größte, freiwillig organisierte und branchenübergreifende lnteressenvereinigung des deutschen Mittelstands. Wir vertreten im Rahmen der Mittelstandsallianz, einem Zusammenschluss von mehr als 30 mittelständisch geprägten Verbänden, die gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftspolitischen Interessen von 900.000 Unternehmerstimmen.

    Das stärkt unser politisches Gewicht. Gemeinsam geben wir dem deutschen Mittelstand ein deutliches Profil.  Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und damit die Zukunftsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu sichern.

    Mit seinen mehr als 300 Repräsentanten und über 2.000 Veranstaltungen im Jahr, ist der BVMW täglich im direkten Dialog mit dem Mittelstand – regional, national und international.

    Der Mittelstand BVMW.
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